Liebe Tierfreundinnen und -freunde
 
Der Schweizer Tierschutz STS beobachtet mit Sorge und Entsetzen die kriegerische Entwicklung in der Ukraine. Als in erster Linie in der Schweiz tätige Tierschutzorganisation lässt uns das Elend von Mensch und Tier nicht unberührt. Denn Krieg hinterlässt immer unermesslich viel Zerstörung, Not und Verzweiflung.
Frauen, Kinder und ältere Menschen, die ihr Heimatland fluchtartig verlassen müssen, finden auch in der Schweiz Zuflucht, teilweise mitsamt ihren geliebten Heimtieren. Ihnen bieten unsere Mitgliederorganisationen unkomplizierte Hilfe an. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie dieses Engagement. Dafür danke ich Ihnen an dieser Stelle von ganzem Herzen.
Die Menschen und Tiere in der Ukraine werden auch in Zukunft unsere Hilfe benötigen. Wir werden sorgfältig prüfen, welcher Support längerfristig am sinnvollsten ist. 
Zusammen können wir helfen!
Nicole Ruch, Präsidentin Schweizer Tierschutz STS
 

 

 
Rasche Hilfe für Tierheime in der Ukraine.
 
Ein 15-Tonnen-Transporter mit Hilfsgütern ist bei unserer Partnerorganisation ROLDA in Rumänien angekommen. ROLDA startet umgehend mit der Verteilung des Hunde- und Katzenfutters an die Not leidenden Tiere in den Tierheimen rund um Kiew! Gemeinsam helfen, wo es geht
 

 

 
Viel Engagement
 
Unter dem Motto «Ein Lastwagen für Tiere in Not in der Ukraine» organisierten und finanzierten BusinessCom und Planzer für den STS einen Transport mit 33 Paletten Tierfutter und -bedarfsmaterial zur Organisation Rolda in Rumänien, welche die lokale Verteilung bis in die Ukraine gewährleistet. Danke auch für diese Unterstützung!
 

 

 
Im Einsatz für die Tiere
 
ROLDA konnte 15 erwachsene Tiere und 8 Welpen aus dem Kriegsgebiet Korosten in der Nähe von Kiew befreien und in ihrem Tierheim in Sicherheit bringen. Darauf folgten 23 weitere erwachsene Hunde aus Kiew und dem Gebiet Cernauti. Die Retter und die Tiere sind bis zu 20 Stunden unterwegs, mehrheitlich in der Nacht, da es tagsüber zu gefährlich ist. Das Team von ROLDA riskiert mit jeder Rettung der Tiere ihr Leben. Unterstützen Sie die mutigen Menschen und helfen Sie uns die Kosten für die Rettungstransporte und medizinische Versorgung der Tiere zu decken!
 

 

 
Schweizer Koalition zur Soforthilfe für Flüchtende und ihre Haustiere
 
Mehrere Tierschutzorganisationen haben sich zusammengeschlossen, um Flüchtende aus der Ukraine und ihre geliebten Vierbeiner zu unterstützen. Das Ergebnis: Eine digitale Plattform, welche alle Hilfs- und Informationsangebote gebündelt und zentral zur Verfügung stellt:
Weitere Informationen
 

 
JETZT SPENDEN
 
Mit den Spenden unserer Gönnerinnen und Gönner können wir handeln. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit. 
 
Der Schweizer Tierschutz STS ist als gemeinnützige Institution anerkannt. Spenden an gemeinnützige Organisationen sind im Rahmen der kantonalen Steuergesetzgebungen abzugsberechtigt.
 
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
 

Immer wieder werden Hunde im Auto bei prallem Sonnenschein zurückgelassen. Dank aufmerksamer Passanten können oft Tiere vor dem Hitzetod gerettet werden. Schnell kann in einem in der Sonne stehenden Auto innert weniger Minuten die Temperatur bis auf 80 °C steigen. Auch ein Fensterspalt ändert daran nichts. Der geringe Luftraum im Auto macht dem Tier die Wärmeabgabe durch Hecheln unmöglich und der Hund kann den Hitzetod durch Kreislaufzusammenbruch erleiden. Pro Jahr werden gegen 30 Hundehalter wegen Zurücklassens von Hunden im überhitzen Auto verurteilt, zum Teil zu Strafen von mehreren Hundert bis zu mehreren Tausend Franken.

Die Befreiung aus einem verschlossenen Auto – so kann man nichts falsch machen

Bei einer Befreiungsaktion beachten Sie bitte immer folgende Grundsätze und Sie haben aus rechtlicher Sicht nichts zu befürchten:

  • Sind Sie in einem Einkaufszentrum, lassen Sie sofort die Autonummer ausrufen, um den Besitzer des Hundes und des Autos möglichst schnell zu finden.
  • Ist der Besitzer unauffindbar, alarmieren Sie sofort die  Polizei und einen Tierarzt.
  • Schlagen Sie die Autoscheibe erst ein, wenn die Polizei nicht rechtzeitig oder nicht kommt und/oder Sie sehen, dass ein dringender Notfall vorliegt.
  • Alarmzeichen sind verstärktes Hecheln, Herumspringen im Fahrzeug, lautes Jaulen oder Winseln, aber auch Mattigkeit, Apathie und Bewusstlosigkeit.
  • Legen Sie den befreiten Hund in den Schatten und befeuchten Sie seinen Körper und seine Beine mit nassen, kühlen Tüchern und benetzen die Maulhöhle mit kaltem Wasser. Überlassen Sie die weitere Behandlung einem Tierarzt.
  • Erstellen Sie zu Ihrer eigenen Absicherung ein Protokoll über den Ablauf der Aktion, ergänzt durch Handyfotos oder -filme, denn nicht jeder Tierhalter ist für so eine Rettung dankbar und könnte evtl. eine Schadenersatzforderung für die beschädigte Autoscheibe stellen.

Quelle: Schweizer Tierschutz STS.

  1. Jungvögel sollten nicht eingesammelt werden, die Eltern sind meistens in der Nähe und füttern die Jungen.
  • Nur wenn unmittelbare Gefahr droht sollen Menschen eingreifen. Jungvögel aufheben und ins nächste Gebüsch setzen und eine Zeit beobachten. Kann der Vogel ohne Probleme flattern und hüpfen ist keine Hilfe nötig. Tiere können immer von Hand angefasst werden, die Eltern nehmen sie immer an, Vögel haben keinen Geruchsinn.
  • Katzen wenn möglich fernhalten.
  • Nur wenn die Situation aussichtslos ist rufen Sie den zuständigen Wildhüter an.
  • Für die Stadt St.Gallen ist dies die Wildvogel Pflegestation +41 76 441 34 23
  • Sehr kleine Jungvögel gehören immer auf eine Wärmeflasche. Die Jungvögel warm halten bei 36°C. Mit Untertemperatur sind sie nicht überlebensfähig.
  • Dem Vogel darf kein Wasser und keine Nahrung gegeben werden.

Mäuse, Meerschweinchen, Hamster und Kaninchen zählen zu den beliebtesten Heimtieren in Schweizer Haushalten. Hinsichtlich Sozialstruktur und Gehegeeinrichtung bestehen allerdings erhebliche Missstände, wie eine Recherche des Schweizer Tierschutz STS offenbart. Ein neues Onlinetool schafft jetzt Abhilfe: Die gesetzlichen Minimalanforderungen wie auch die vom STS empfohlenen Gehegegrössen und Einrichtungen sind damit einfach und schnell abrufbar. 

www.tierhaltungsrechner.ch

Der Schweizer Tierschutz STS hat, mit Unterstützung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), ein Onlinetool entwickelt, mit dem sich Gehegeanforderungen schnell und einfach berechnen lassen (www.tierhaltungsrechner.ch). Mit diesem Tool lassen sich, nach Wahl der gewünschten Tierart und der Gruppengrösse, die gesetzlich vorgeschriebene sowie die vom STS empfohlene Gehegegrösse ermitteln. Weitere wichtige Informationen über die gesetzlich geforderte Einrichtung sowie Empfehlungen zur Gruppengrösse und Gruppenzusammenstellungen sind einfach abrufbar. Der Onlinerechner vereinfacht die Berechnung, weil er sehr benutzerfreundlich aufgebaut ist.

Viele nicht legale Tierhaltungen
Auslöser für den Tierhaltungsrechner waren die erschreckenden Resultate der STS-Recherche zur Nager- und Kaninchenhaltung in der Schweiz. Bei 40 % von 256 beurteilten Nager- und Kaninchengehegen wurden Hinweise auf mindestens einen Verstoss gegen die Schweizer Tierschutzgesetzgebung gefunden. Besonders häufig wurden soziale Tiere einzeln gehalten, oftmals entsprach die Einrichtung nicht den Bedürfnissen der Tiere (etwa zu wenig grabbares Substrat, zu wenig Rückzugsmöglichkeiten) oder die Käfige waren schlichtweg (zu) klein. Werden die Ergebnisse auf die Gesamtzahl der Schweizer Nager- und Kaninchenhaltungen hochgerechnet, ist schweizweit von über 185 000 nicht legalen und somit strafbaren Tierhaltungen auszugehen. 

Absender
Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101, Postfach
4018 Basel

Während mehr als 10 Jahren hatten wir in unserem Betreuungsgebiet keine lgelpflegestation. Es ist den Ostschweizer lgelfreunden gelungen, mit dem Walter-Zoo in Gossau eine Zusammenarbeit aufzugleisen und dort 2020 eine lgelpflegestation zu realisieren. Ein kleiner Neubau für die Igel und ein Naturlehrpfad für die Zoobesucher, der aufzeigt, wie und wo Igel gut leben können, bedingten Kosten von fast 250’000.-. Wir haben dieses Vorhaben mit einer Spende von Fr. 15’000.- unterstützt und begrüssen es, dass die lgelpflege nun im Walter-Zoo durch fachkundiges Personal gesichert ist. Wie nötig die lgelpflegestation ist zeigt sich dadurch, dass 2020 viel mehr Igel betreut werden mussten als ursprünglich angenommen.

Es gibt wohl kaum ein Wildtier, welchem wir in unseren Gärten so oft begegnen wie der Igel.
Einen Igel darf man nicht einfach so aus der Natur entfernen. Nur Igel mit einem ernsten
Problem sollen in eine Pflegestation gebracht werden. Dort werden sie nur solange gepflegt,
bis sie wieder selbstständig überlebensfähig sind.  
Dank dem Walter Zoo hat die Stadt St. Gallen und Umgebung wieder eine Igelstation.
Platz hat es für 30 Pfleglinge. Da der Zoo über eine eigene Tierarzpraxis verfügt werden
die kranken Igel erst einmal von Karin Federer untersucht und behandelt und anschliessend
vom erfahrenen Wildpfleger-Team betreut.  

Welche Igel brauchen Hilfe?

  • Sichtbare äussere Verletzungen
  • Übermässiger Parasitenbefall (z.B. Zecken, Milben, Flöhe, Fliegeneier oder –maden)
  • Apathisch, kugelt sich bei Berührung nicht ein
  • Tagsüber aktiv, torkelnd oder herumliegend
  • Stark hustend/keuchend
  • Igelsäuglinge: geschlossene Augen und auch nach einer Stunde Beobachtung nicht von der Mutter ins Nest zurückgeholt
  • Aktiv nach Wintereinbruch, bei Dauerfrost und Schnee
  • Abgemagert, das heisst ziegelsteinförmiger Körper (gesunde Igel haben birnenförmige Körper)
  • Verfangen in einem Zaun oder Netz. Den Igel nicht rauszerren, sondern das Netz vorsichtig rundherum aufschneiden. Schnüre direkt am Igel sollten nur von Fachpersonen entfernt werden, ansonsten könnte der Igel noch mehr verletzt werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Der Igel braucht wahrscheinlich Hilfe. Was tun?

  • Bitte kontaktieren Sie uns unter +41 76 573 65 21
  • Igeltelefon Zeiten
    9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00
  • Erreichen Sie uns nicht, dann richten Sie dem Igel eine Notunterkunft her:
    Legen Sie Ihre Badewanne oder eine grosse Kartonschachtel mit Zeitungspapier aus. Legen Sie eine zweite kleinere Kartonschachtel mit Zeitungspapierstreifen ausgestopft als Unterschlupf hinein. Bieten Sie dem Igel Katzenfutter und Wasser (keine Milch!) an.
  • Notieren Sie sich Fundort und Fundzeit.
  • Kontaktieren Sie uns erneut.

Erreichen Sie uns nicht und es handelt sich offensichtlich um einen Notfall, wenden Sie sich für Beratung an die Igelstation Frauenfeld (+41 79 944 65 32) oder an den Notfalltierarzt Ihres Kantons.
Kanton St. Gallen: +41 71 385 66 88
Kanton Appenzell: +41 71 787 18 19

Weitere wichtige Infos finden Sie direkt auf der homepage des Walter Zoos www.walterzoo.ch

                         

Seit fast 2 Jahren gab es in unserer Region keine Wildvogelpflegestation. Auch die Stiftung Wildvogelpflegestation konnte mit dem Walter-Zoo eine Vereinbarung treffen und per 1. November 2020 die Station im Naturmuseum wieder in Betrieb nehmen. Die erfahrenen Tierpfleger/innen des Walter-Zoo versorgen die pflegebedürftigen Vögel – davon nicht wenige, die von Katzen verletzt wurden.

Der Wildvogel braucht wahrscheinlich Hilfe. Was soll ich tun?

Bitte kontaktieren Sie uns unter +41 76 441 34 23

Erreichen Sie uns nicht, dann richten Sie dem Wildvogel eine Notunterkunft her:

  • Legen Sie eine kleine bis mittelgrosse Kartonschachtel mit Zeitungspapier aus.
  • Achten Sie darauf, dass der Vogel nicht entweichen kann.
  • Stellen Sie die Kartonschachtel an einen ruhigen Ort.
  • Notieren Sie sich Fundort und Fundzeit.
  • Kontaktieren Sie uns erneut.
 

Kontakt Wildvogelpflegestation

Wir nehmen keine Vögel ohne telefonische Voranmeldung an!
Wildvogeltelefon +41 76 441 34 23

Wildvogeltelefon Zeiten
08.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr 

Weitere wichtige Infos und Merkblätter finden Sie direkt auf der homepage des Walter Zoos www.walterzoo.ch

Mit der Universität Zürich läuft seit Ende 2018 ein Rehoming-Projekt primär für Ratten und Mäuse, aber auch Kaninchen wurden schon platziert. Ziel ist es, geeigneten Tieren aus dem Tierversuch ein neues Leben an guten Plätzen zu vermitteln. Seit Anfang Jahr konnten bereits knapp 100 Ratten fürs Rehoming abgeholt werden, deren Vermittlung an neue Lebens- plätze über den Club der Rattenfreunde sowie weitere STS-Sektionen läuft. Bisher konnten alle Ratten in ein neues Zuhause umziehen. 2020 wurden auch rund 15 Mäuse ins Rehoming aufgenommen. Obwohl sie die am meisten verwendeten Versuchstiere sind, können nur die wenigen nicht genmanipulier- ten Tiere für die Vermittlung an Privathaushalte abgegeben werden. Insgesamt wurden bis- her rund 50 Mäuse in ein neues Zuhause vermittelt. Der STS ist bestrebt, das Rehoming- Projekt auszubauen und weitere Labornager und Tierarten zu übernehmen. Die Perspektive Rehoming wird in Zukunft eine wichtige Rolle einnehmen und 2021 am Weltkongress für Alternativen zum Tierversuch in Maastricht als Thema aufgenommen. Die Fachstelle des STS ist dort für ein Referat eingeladen, um das einmalige Tierschutz-Projekt vorzustellen.

Quelle STS

Wenn’s kracht – was tun?

Auch den aufmerksamsten Fahrzeuglenkerinnen und –lenkern kann ein Unfall passieren. Wildtiere überqueren oft die Strasse.

Sofort und richtig handeln:

  1. Warnblinker einschalten und anhalten
  2. Unfallstelle sichern (Pannendreieck)
  3. Polizei oder Wildhüter benachrichtigen Tel. 117! Möglichst genau Unfallortangeben.
  4. Sich dem Wildtier auf keinen Fall nähern! Wildtiere sind Fluchttiere und habenso extremen Stress. Verletzungen können durch Flucht verschlimmert werden.
  5. ev. Zeugen suchen oder ein Foto machen
  6. Auf Polizei oder Wildhüter warten


Unfälle zu melden ist Pflicht!

Bei einem Unfall mit einem Wildtier ist gemäss Gesetz unverzüglich die Polizei oder der Wildhüter zu benachrichtigen. Ein Wildtier anfahren ist nicht strafbar. Wer die Meldung hingegen unterlässt macht sich strafbar. Auch geflüchtete Tiere können schwer verletzt irgendwo in Deckung tagelang leiden und qualvoll eingehen. Nur wenn Kollisionen unverzüglich gemeldet werden, können die verletzten Tiere durch den Wildhüter zeit- und fachgerecht gesucht und allenfalls erlöst werden!

Versicherungen

Schäden werden nur vergütet, wenn die Unfälle der Polizei oder dem Wildhüter gemeldet wurden und mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen ist.

So vermeiden sie Unfälle!

  • Tempo reduzieren, insbesondere bei Warntafeln
  • Grössere Vorsicht beim Eindunkeln und nachts
  • Aufmerksam fahren – rechte Fahrbahn im Auge behalten
  • Nicht zu weit rechts fahren, eher gegen den Mittelstreifen – wenn es die Situation erlaubt
  • Beim Erblicken von Tieren in Fahrbahnnähe: Tempo drosseln, Scheinwerfer auf Abblendlicht reduzieren
  • Tiere auf Strasse: Abblendlicht, Warnblinker einschalten, wenn möglich anhalten, hupen
  • Besondere Vorsicht an unübersichtlichen Stellen wie Wald, Hecken, hohe Getreidefelder und ähnliche Situationen

Dies ist ein Auszug aus dem STS- Infoflyer „Achtung – Tiere im Verkehr“

Stacheldrahtzäune müssen bis zum 30.9.2025 entfernt werden. Es dürfen nur noch Einzelobjekte eingezäunt werden (Bäume, Brunnen, Schutzobjekte). Stacheldraht im Sömmerungsgebiet für Rindviehweiden ist noch bedingt zulässig muss aber ausserhalb der Sömmerungszeit abgelegt werden.

Weidenetze zeitnah aufstellen, also max. eine Woche vor Beginn und ebenso wieder abräumen wenn nicht mehr gebraucht wird. Wildtiere nehmen blau als Warnfarbe wahr. Also blaue Flatterbänder anbringen oder einflechten. Zäune regelmässig kontrollieren.

Zäune unter Strom: Der Zaun darf nur unter Strom stehen, wenn die eingezäunte Fläche mit Tieren beweidet wird oder Kulturen vor dem Eindringen von Wildtieren geschützt werden. Dies gilt für Weidenetzte aber auch für alle übrigen elektrischen Zäune.

Die Auffangstation für Reptilien im Tierschutzverein Kreuzlingen und Umgebung wurde in letzter Zeit laufend ausgebaut – und platzt trotzdem fast aus den Nähten. Der Aufbau weiterer Stationen, um abgegebene, konfiszierte oder aufgelesene Reptilien gut und sicher unterbringen zu können, wird deshalb vom Schweizer Tierschutz STS als dringend angesehen. Er- freulicherweise zeigten sich mehrere Sektionen daran interessiert, sich diesem Tierschutzproblem anzunehmen.

Selbstverständlich geht es bei allen Reptilienauffangstationen darum, den aufgenommenen Reptilien eine möglichst gute Haltung zu bieten. Gleichzeitig besteht das Bestreben, Tiere an gute Plätze weitergeben zu können. Dafür bietet der Ver- band Schweizer Fisch- und Reptilienauffangstationen VSFR www.fischeundreptilien.ch eine Plattform zur Vermittlung dieser Reptilien an.

Die Arbeit im Garten bedeutet für viele Menschen Entspannung und Erholung. Gerade jetzt im Frühling, wo alles aus dem Boden schiesst, sind Gärtnerinnen und Gärtner besonders gefordert. Allerdings sind derzeit besonders viele Wildtiere unterwegs und nutzen diese Kleinbiotope mit. Der Schweizer Tierschutz STS weist auf Gefahrenquellen hin und zeigt auf, wie Hobbygärtner im eigenen Garten aktiv Tierschutz betreiben.  

Achtung Netze: Mit Netzen werden Beeren, Trauben und Früchte vor Vögeln geschützt. Unsachgemäss eingesetzt, können schlecht gespannte, löchrige Netze oder Netzteile, die am Boden liegen, für Vögel und Igel zur tödlichen Falle werden. Netze sollen möglichst kurzzeitig verwendet werden, sie müssen straff gespannt und die Fäden sollten möglichst weich, hell und farbig sein. Netze sollen regelmässig gewissenhaft kontrolliert und im Netz verfangene Tiere umgehend, aber sorgfältig befreit werden.

Achtung Heckenschnitt: Eine dichte Hecke bietet vielen Tieren Schutz und Rückzug. Sie werden von verschiedenen Singvögeln als Brutort genutzt. Um die brütenden Vögel nicht zu stören und die Aufzucht der Jungtiere nicht zu gefährden, ist es wichtig, den Rückschnitt von Hecken und Bäumen bis nach Ende der Brutzeit der Vögel auf Ende Juli zu verschieben. 

Achtung Gift: Auf die Anwendung von Gift und Chemie (Nager- und Insektenbekämpfung, Insektizide, Pestizide, Herbizide, Kunstdünger) sollte einer tierfreundlichen Umgebung zuliebe verzichtet werden. 

Achtung Motorsense, Fadenmäher und Laubbläser: Bei der Verwendung dieser Geräte besteht eine grosse Gefahr, dass unzählige Tiere getötet, verletzt oder zumindest stark gestört werden. Hier steht manchen Gärtnerinnen und Gärtnern ihr Ordnungstrieb im Weg. Aufgeräumt und herausgeputzt bietet ein Garten den Tieren viel weniger Lebensraumqualität, als wenn er, zumindest an einigen Stellen, etwas verwildert ist und Holz- und Laubhaufen stehen gelassen werden. 

Achtung Mähroboter: Diese eigentlich praktischen Arbeitshelfer zerstückeln bei ihrem Einsatz neben Grashalmen viele Kleintiere. Weil auch junge Igel potenziell gefährdet sind, sollten Mähroboter nur tagsüber und am besten unter Aufsicht eingesetzt werden. 

Achtung Ertrinkungsgefahr: Regentonnen und grössere Wasserbehälter müssen mit einem Ausstieg versehen sein, damit sich hineingefallene Tiere einfach und schnell befreien können. 

Achtung Nistkasten: Ab November bis nach der Brutzeit der Vögel im Frühsommer sollten keine Manipulationen an aufgehängten Nistkästen durchgeführt werden, um deren Brutgeschäft nicht zu stören. 
Vielfältige Strukturen im Garten sind für viele Wildtiere überlebenswichtig, denn sie dienen als Verstecke, Baumaterialien oder Rückzugsmöglichkeiten. Je mehr verschiedene Nischen angeboten werden, desto besser. Das Bereitstellen von Strukturen muss weder teuer noch aufwendig sein – im Gegenteil: Etwas weniger Aufräumen, etwas weniger Ordnung schaffen ist angesagt.