Der Tierschutzverein der Stadt St.Gallen und Umgebung kümmert sich um herrenlose und verstossene Tiere. Wir sorgen für diese Tiere, indem wir sie
an Plätze vermitteln, wo sie sich wohlfühlen und ihr Leben geniessen können. Damit erfüllen wir eine öffentliche Aufgabe, für die wir nicht subventioniert werden. Zur Erfüllung dieser Augabe sind wir auf ihre Hilfe angewiesen.
Sie können uns dabei auch über den Tod hinaus unterstützen, wenn Sie den Tierschutzverein in Ihrem Testament berücksichtigen.

Die einfachste Form einer Verfügung  von Todes wegen ist das eigenhändige Testament. Dabei müssen folgende Vorschriften beachtet werden:

Das Testament muss von Anfang bis zum Ende von  Hand geschieben sein. In der Formulierung sind Sie frei. Sie können zum Beispiel festlegen: «Der Tierschutzverein der Stadt St.Gallen und Umgebung soll … erhalten».

Im Testament muss ausdrücklich stehen, wo und wann es verfasst wurde z.B. St.Gallen den 10. November 2006) und es muss von Hand unterschrieben sein.

Sie können das eigenhändige Testament jederzeit durch eine neue letztwillige Verfügung ersetzen oder – unter Berücksichtigung der erwähnten Formvorschriften – abändern.

Sie können Ihre Zuwendung mit einer Zweckbestimmung wie z.B. «für Erhaltung und Ausbau des Tierheims für herrenlose und ausgesetzte Katzen» sowie mit Bedingungen oder Auflagen (z.B. Betreuung der eigenen Haustiere) versehen.

Damit das Testament nach Ihrem Tod auch verwirklicht wird, sollten Sie es so hinterlegen, dass es nicht vergessen wird oder einer Person übergeben, welche Ihr besonderes Vertrauen geniesst. Sie können diese Person auch zu Ihrem Willensvollstrecker einsetzen. Im Kanton St.Gallen sind die Amtsnotariate verpflichtet, Ihr Testament engegen zu nehmen – wenn Sie es wollen, in einem verschlossenen Umschlag – und es nach Ihrem Tod zu öffnen und durchzusetzen.

Der Tierschutzverein der Stadt St.Gallen und Umgebung ist als gemeinnützige Institution von der Erb schaftssteuer befreit. Ihre Zuwendung kommt also voll umfäglich Ihrer tierschützerischen Zielsetzung zu Gute, ohne dass sich der Fiskus zunächst eine «Scheibe davon abschneidet».

Weiter haben Sie die Möglichkeit, in Leidzirkularen den Tierschutzverein zu begünstigen, indem Sie bestimmen, dass in der Todesanzeige zu vermerken ist:

«Statt Blumenspenden gedenke man dem Tierschutzverein der Stadt St.Gallen und Umgebung, PC 90 – 10508-0».

Kostenlose Beratung bietet das Amtnotariat.

Im Namen unserer Schützlinge bedanken wir uns für Ihr Vertrauen und Ihre grosszügige Unterstützung.