Tierhaltungsrechner

Der Schweizer Tierschutz hat einen Tierhaltungsrechner aufgeschaltet. Da kann man die Haltungsbedingungen und ideale Käfiggrössen ermitteln.

Link zum Rechner:

Freilandhaltung von Schafen im Winter

In den Wintermonaten Dezember bis und mit Februar ist die Freilandhaltung von Schafen nur statthaft, wenn ihnen ein gedeckter, windgeschützter, trocken eingestreuter Unterstand zur Verfügung steht.

Der Halter muss für ausreichende Versorgung mit Futter und Trinkwasser sorgen.

Hunde-Vermehrung in der «Szene» bremsen!


Immer wieder sind in der Szene am St.Galler Bahnhof und bei den bekannten Randständigen im Kantonsschulpark Hundewelpen aufgetaucht.
Die Mutterhündinnen gehörten natürlich zu den Hunden, die am Bahnhof und im Kantipark stets anzutreffen sind. Was kann man dagegen tun?
Wir unterstützen die Kastration der Mutterhündinnen, um sie von den kräfteraubenden Mutterpflichten bei meist ungünstigen Aufzuchtverhältnissen zu erlösen und unkontrollierte Tiervermehrung, häufig bei Problemrassen und Problemtieren, zu verhindern.
Dank grosszügiger Gönner sind wir in der Lage, hierfür jährlich mehrere tausend Franken aufzuwenden.

Fremde Katzen nicht anfüttern!


Immer wieder kommt es zu Nachbarschafts-Streitigkeiten, weil Katzenfreunde eine fremde Katze zu füttern anfangen. Es fällt manchmal schwer, eine verirrte zugelaufene Katze von einer in der Nähe wohnenden Katze, die jemandem gehört, zu unterscheiden. Wenn man Kenntnis hat, wem eine Katze gehört, wenn der Besitzer sich sogar beim fütternden Katzenfreund meldet und darum bittet, seine Katze nicht zu füttern, ist füttern verboten!
Das Tier hat einen verantwortlichen Besitzer, der sich um es kümmern muss. Katzen sind nicht «Jedermanns-Sache». Es fällt niemandem ein, fremde Kinder mit Esswaren zu versorgen, weil sie sehr schlank sind oder sagen, sie hätten Hunger. Jeder weiss, dass die Eltern das nicht wollen!
Aber bei Katzen kommt es vor, dass die Nachbarn Freilaufkatzen durch Futtergaben im Freien förmlich anlocken – übrigens auch den Fuchs und den Marder. Das sollte man nicht tun, sondern die eigene Katze in der Wohnung kontrolliert füttern.

Katze in Nachbars Garten!


Erlaubt sind Vertreiben durch Händeklatschen oder vergrämen mit Wasser. Verboten und strafbare Tierquälerei sind: Treten, Schlagen, Steinewerfen, Beschiessen.